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Marburg [DE] - Planfeststellungsverfahren verzögert sich bis 2024

J. Lehmann - 29.12.2022

Nach der in 2018 im Auftrag des BMVI durch das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)/Karlsruhe erstellte Machbarkeitsstudie soll der Stadtbusverkehr in der Universitätsstadt Marburg zur Attraktivitätssteigerung und zur Erreichung der Klimaneutralität auf rein elektrische Antriebe umgestellt, mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ausgestattet und durch den Einsatz von Doppelgelenkbussen u.a. in der Verkehrsspitze erweitert werden. Ein wesentlicher Teil der Ladeinfrastruktur soll in Form eines partiellen Oberleitungssystems errichtet werden, um neben der Ladung der Batterie auch die notwendige Traktionsenergie für die besonderen topografischen Anforderungen im Liniennetz der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird weiterhin mit hohem Engagement seitens der Stadt und der Stadtwerke Marburg verfolgt. Nach der am 11.1.2021 veröffentlichten Ausschreibung erfolgte am 30.07.2021 eine Vergabe der Planungs- und Untersuchungsleistungen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens an die Bietergemeinschaft BIGE BOB Marburg, bestehend aus dem IFB-Institut für Bahntechnik GmbH und der Vössing Ingenieurgesellschaft mbH und weiterer Nachunternehmer. Die Trägerin des Planfeststellungsverfahrens ist die Universitätsstadt Marburg, die für dieses Projekt eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt in Höhe von rund 1,5 Mio. EUR erhalten hat. Die Stadt hat ihrerseits die Stadtwerke Marburg Consult GmbH bevollmächtigt, als Projektsteuerer zu fungieren. Nach der ursprünglichen Terminplanung sollte das Baurecht für das Projekt bis Ende 2022 erreicht werden.
Nach einer Information auf der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg im Februar 2022 sollte die Vorlage der Genehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde zum 30.04.2022 realisiert werden. Dann sollte das auf 13 Monate vorgesehene Anhörungsverfahren anlaufen und somit ein Abschluss des Vorhabens im Frühjahr 2023 realisiert werden. Aus verschiedensten Gründen konnte der ambitionierte Termin, die Genehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde im Frühjahr 2022 einzureichen, nicht gehalten werden. Daher hat sich die Realisierung des Projektes erheblich verzögert. Das beauftragte Planungsbüro erarbeitet derzeit die erforderlichen und umfangreichen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren, wobei der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit gilt. Die aktuelle Projektplanung sieht derzeit die o.g. Einreichung im vierten Quartal 2023 vor. Daran schließt sich gemäß Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz das Anhörungsverfahren an, welches im positiven Fall mit dem Planfeststellungsbeschluss endet. Als Mindestdauer für das Anhörungsverfahren ist mit 13 Monaten zu rechnen, mithin wird mit einem Abschluss des Vorhabens zum Ende 2024 gerechnet.

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